Newsticker
Der renommierte GoBD-Leitfaden bietet zahlreiche Hilfestellung für Unternehmen und gibt wertvolle Umsetzungsempfehlungen, wie sich die Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sinnvoll innerhalb der Unternehmens-IT abbilden lassen. Die Version 3.3 des GoBD-Leitfadens berücksichtigt die wesentlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020).
Die Entscheidung die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis zum 31. März 2021 zu verlängern sei ein Schlag ins Gesicht unseres Berufsstandes, konstatiert BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab.
Union und SPD haben sich auf die konkrete Ausgestaltung der geplanten Homeoffice-Pauschale geeinigt. Das teilte am 03.12.2020 ein Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag mit. Damit unterstütze die Koalition die Ausstattung für das Arbeiten von zuhause, unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers. Die Pauschale soll demnach 600 Euro pro Jahr betragen. Die SPD hatte vor wenigen Tagen noch von 500 Euro gesprochen.
Die Bundessteuerberaterkammer hat den FAQ-Katalog des BMWi zur Novemberhilfe ergänzt und kommentiert.
Um mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der Digitalisierung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ins Leben gerufen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Die Bundessteuerberaterkammer hat einen FAQ-Katalog zu Überbrückungshilfen der Phase II veröffentlicht.
Das Bundeszentralamt für Steuern stellt ab sofort die aktuelle Version der Digitalen Lohnschnittstelle 2021.1 zum Download zur Verfügung.
Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten hätten die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 grundsätzlich bis zum 30. September 2020 über das Portal ihres Ansässigkeitsstaates beantragen müssen. Da die COVID-19-Pandemie weltweit zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebens geführt hat, gelten nach Informationen des Bundeszentralamts für Steuern für die diesjährige Antragsfrist besondere Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2020.
Unternehmer aus Drittstaaten hätten die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 grundsätzlich bis zum 30. Juni 2020 beim BZSt beantragen müssen. Da die COVID-19-Pandemie weltweit zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebens geführt hat, gelten für die diesjährige Antragsfrist besondere Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2020.
Zugangsbedingungen für die Überbrückungshilfen gelockert und der unternehmerischen Realität angepasst.