Der Freistaat Bayern betreibt unter dem Namen "Datenbank BAYERN-RECHT" in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, ein Rechtsinformationssystem, in dem das Bayerische Landesrecht, das Bundes- und Europarecht sowie ab 2006 auch die bayerischen Verwaltungsvorschriften aktuell zur Verfügung stehen. Zudem sind viele Entscheidungen bayerischer Gerichte sowie der Gerichte des Bundes, anderer Länder und der EU in die Datenbank aufgenommen. Weitere juristische Teildatenbanken (z.B. zu juristischen Aufsätzen oder zu Verwaltungsvorschriften des Bundes aus dem Steuerrecht) runden das Datenbankensemble ab.
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert. Die von der Dokumentationsstelle noch nicht bearbeiteten, neu im BGBl I verkündeten Vorschriften, können direkt über den Aktualitätendienst aufgerufen werden.